· Aldgarth

Geopolitische Struktur

Aldgarth ist in 5 Herzogtümer und 7 Fürstentümer unterteilt (jeweils ca. die Größe Österreichs mit durchschnittlich 150.000 Einwohnern). Die Herzogtümer sind Güldenmark, Mährengarth, Greifenstein, Taryndor und Halgießenland. Die Fürstentümer sind Buringen, Heißenburg, Bärenberg, Niederfold, Wolfsmark, Firindun und die Frostmark.

Die Königsstadt Aldisgarden und das Zentrum des Reiches sind direkt dem König unterstellt. Ein weiterer wichtiger Königssitz ist die Feste Halgolin. Die Herzogtümer und Fürstentümer bestehen aus ca. 10 Grafschaften, Baronien oder Freiherrschaften (ca. Größe Tirols, ~20.000 Einwohner).

Regiert werden die Machtgebiete von Adeligen, die dem jeweils höheren Adeligen nachgeordnet, abgabepflichtig und zur Treue verpflichtet sind. Der Hochadel ist sowohl Gesetzgeber, Richter als auch exekutive Gewalt in einem. In der Gesetzgebung gibt es ein dreischichtiges System: Königsgesetz (wenige, sehr generelle Regeln) → Fürsten-/Herzogserlass → Detailgesetzgebung durch den lokalen Adeligen.

Das Herzogsgeschlecht, das den König stellt, wird als Erzherzogtum bezeichnet. Erst fünf Familien haben jemals den rechtmäßigen König gestellt.