Reparaturen
Grundsätzlich gibt es eine Minusgrenze wie bei einem Menschen. Innerhalb dieser Grenze entstehen keine Reparationskosten, darunter handelt es sich um einen Totalschaden. Ein Totalschaden verursacht Reparationskosten in der Höhe von 50% der Gesamtkosten und 50% der Dauer. Die Minusgrenze errechnet sich aus PV. Die Minusgrenze beträgt PV*2-15 in %. Ist der Wert 0%, dann unterliegt die Maschine schon bei -1 einem Totalschaden. Sollte der Wert negativ sein, dann wird sogar die LE um Jenen reduziert.